AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Folgende Geschäftsbedingungen werden von der ErlebnisReich dem Kunden überlassen und werden Inhalt aller Vereinbarungen und Geschäftsbeziehungen:

1. Allgemein

1.1 Nachstehende "Allgemeine Geschäftsbedingungen" (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen, Beratungen und sonstige Leistungen. Abweichende Vorschriften des Vertragspartners widerspricht ErlebnisReich hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form von ErlebnisReich. ErlebnisReich ist jederzeit berechtigt, diese AGB Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten AGB bearbeitet.

1.2 Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) macht Erlebnisreich darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

1.3 ErlebnisReich stellt Ihnen die von ErlebnisReich angebotenen Dienstleistung auf der Grundlage der AGB zur Verfügung. Wenn Sie die Dienstleistung von Erlebnisreich nutzen bzw. ErlebnisReich einen Auftrag erteilen erkennen Sie die Geltung dieser AGB an.

2. Urheberschutz und Nutzungsrechte

2.1 Die Bild- und Wortmarke ErlebnisReich ist Eigentum der ErlebnisReich. Die Nutzung dieser Bild- und Wortmarke ist ErlebnisReich vorbehalten. Die Nennung, Verwendung, Nutzung oder Verfremdung der Bild- und Wortmarke ErlebnisReich bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung mit der ErlebnisReich.

2.2 Alle durch ErlebnisReich erzeugten Ideen, Präsentationen, Projektskizzen, Projektpapiere, Konzepte, Planungen, Werke und Layouts sind geistiges Eigentum von ErlebnisReich.

2.3 Die von der ErlebnisReich erstellten Werke sind ausschließlich für den Vertragspartner bestimmt. Die Bearbeitung, Verwertung, Vervielfältigung und gewerbsmäßige Verbreitung ist nur mit Einverständnis von ErlebnisReich als Urheberin zulässig. Die Ausführung ihrer Konzeptarbeit ist allein ErlebnisReich vorbehalten.

2.4 Sollte es nicht zur Auftragserteilung an ErlebnisReich kommen, ist der Auftraggeber dieser Werke verpflichtet, es zu unterlassen, die im Rahmen der Zusammenarbeit vorgetragenen Ideen, Vorschläge, Konzepte, Layouts und Texte zu verwenden.

2.5 Eine weitergehende Nutzung, eine Weitergabe an Dritte, eine teilweise oder komplette Realisierung der im Rahmen der Zusammenarbeit vorgetragenen Ideen, Vorschläge, Konzepte, Layouts und Texte bedarf der Zustimmung von ErlebnisReich und in jedem Fall die vorherige Einigung über eine angemessene Vergütung.

2.6 ErlebnisReich ist berechtigt, die Produktion auf Bild- und Tonträgern jeder Art zu dokumentieren und alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Foto-, Video- und Filmaufnahmen, sowie sonstige technische Reproduktionen zur Eigenwerbung oder zu redaktionellen Zwecken zu verbreiten oder zu veröffentlichen und zwar ohne Einschränkung der räumlichen, sachlichen und zeitlichen Geltungsbereiche.

2.7 Die Vertragsparteien gestatten sich gegenseitig, Pressemitteilungen herauszugeben. ErlebnisReich ist in Publikationen auf Verlangen als Urheber und durchführende Agentur namentlich zu nennen.

3. Zahlungsbedingungen

3.1 ErlebnisReich erstellt eine ordnungsgemäße Abrechnung. Alle Preise für Agenturleistungen verstehen sich grundsätzlich rein netto. Skonto wird nicht gewährt. Der Gesamtbetrag ist zahlbar ohne Abzüge innerhalb von 7 Tagen.
• 100 % der Auftragssumme bei Vertragsschluss bei Klein- oder Einzelaufträgen
• 30 % der zu erwartenden Auftragssumme bei Vertragsabschluss .
• 60 % der zu erwartenden Auftragssumme 6 Wochen bis Auftragsabwicklung .
• 10 % der Auftragssumme nach Auftragsabwicklung zzgl. nachgeorderter Positionen

3.2 Beim Engagement von Künstlern über die Agentur wird zzgl. die Künstlersozialabgabe auf Künstlerhonorare gemäß dem von der Künstlersozialkasse festgelegten Sätzen und dem gesetzlichen, in der BRD abzuführenden Mehrwertsteuersatz, auch wenn dies im Einzelfall nicht gesondert vorgesehen sein sollte, fällig. Sollte eine Mehrwertsteuer an eine andere staatliche Organisation abzuführen sein, so hat ErlebnisReich Anspruch auf Zahlung dieser Steuer.

3.3 Reisekosten, Übernachtung und Spesen werden nach Aufwand abgerechnet. Fahrten mit dem PKW werden mit 0,50 EUR/km berechnet.

3.4 Eventuell entstehende GEMA-Gebühren, sowie veranstaltungsbedingte Energie-, Wasser- und Abfallkosten werden vom Kunden übernommen.

3.5 Alle Aufwendungen und Auslagen von ErlebnisReich, die nicht nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung von ErlebnisReich zu übernehmen sind, werden nach Aufwand abgerechnet.

3.6 ErlebnisReich ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen.

3.7 Alle Leistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung erfasst sind, sind auch dann zusätzlich vom Kunden zu vergüten, wenn ErlebnisReich nicht auf Leistungen Dritter zurück greift, sondern die jeweilige Leistung durch eigene Mitarbeiter ausführen lässt. ErlebnisReich ist berechtigt, Arbeiten, die ErlebnisReich im Namen und für Rechnung des Kunden an Dritte vergeben kann, durch eigene Mitarbeiter auszuführen und alsdann gesondert mit dem Kunden abzurechnen.

3.8 ErlebnisReich behält sich vor, die vereinbarten, bestätigten Preise aus sachlich berechtigten, erheblichen und unvorhersehbaren Gründen (Reduzierung der Teilnehmerzahl, Änderungen der Treibstoffpreise, Steuer, Gebühren, Abgaben o.ä.) in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Teilnehmer auf den Teilnehmerpreis (Gesamtpreis : Teilnehmeranzahl) auswirkt.

3.9 Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz Überleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

3.10 Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Kunden, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistung Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen der Agentur sind, werden dem Kunden zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen von der ErlebnisReich in Rechnung gestellt. 

4. Durchführung und Organisation

4.1 Basis jeder Veranstaltung ist ein durch den Vertragspartner abgenommenes Konzept, eine ausführliche und mit dem Kunden abgestimmte Leistungsbeschreibung, ein Kostenplan und eine rechtsgültige Beauftragung in Form der unterschriebenen Auftragsbestätigung. Die Durchführung und Ausgestaltung einer Veranstaltung erfolgt auf Basis dieser Grundlagen. Wesentliche Veränderungen werden mit dem Kunden schriftlich abgestimmt.

4.2 ErlebnisReich ist in der Ausgestaltung der Veranstaltung, des Programms und der Auftritte nach Maßgabe des vereinbarten Ablaufplanes frei. Den künstlerischen Weisungen eines Dritten unterliegt ErlebnisReich nicht.

4.3 Von Seiten des Kunden werden die Ausstellungs- und Veranstaltungsräume an den Auf-, Abbau- und Veranstaltungstagen Mitarbeitern und Beauftragten von ErlebnisReich für den Aufbau von Messeständen und Bühnenbauten, Installation von Beleuchtungs- und Beschallungstechnik, sowie für Bühnenproben zugänglich gemacht.

4.4 Der Abschluss aller zur Durchführung dieses Vertrages notwendigen Beauftragung von Dritten erfolgt im Namen und im Auftrag des Kunden. ErlebnisReich wird hierdurch vom Kunden bevollmächtigt, alle Verträge, die zur Durchführung und Erfüllung des Vertrages notwendig oder zumindest zweckmäßig sind, im Namen des Kunden abzuschließen. ErlebnisReich ist gegenüber Lieferanten, die vom Kunden mit Leistungen für die Veranstaltung beauftragt wurden, im Interesse und im Namen des Kunden weisungsberechtigt. ErlebnisReich ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Person vorzulegen. Eine direkte Kontaktaufnahme des Kunden mit eventuellen Dritten unter Ausschluss von ErlebnisReich ist nicht vorgesehen. Der Kunde verpflichtet sich, das Personal, das im Rahmen der Projektdurchführung von der Agentur eingesetzt wird, im Laufe der auf den Abschluss des Projekts folgenden 24 Monate ohne Mitwirkung der Agentur weder unmittelbar noch mittelbar zu beauftragen.

5. Kündigung 

5.1 Im Falle der Kündigung durch den Kunden ohne wichtigen Grund erhält die Agentur die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen. Bezüglich noch nicht erbrachter Leistungen werden 40 % des dafür vereinbarten Honorars als ersparte Aufwendung vereinbart. 

5.2 Nimmt der Kunde trotz Fertigstellungserklärung die Leistung der Agentur ohne wichtigen Grund nicht ab oder kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß nach, so wird die Agentur nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von ihrer Leistungsverpflichtung frei und kann Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

5.3 Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann die Agentur den Wert der bis zur Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen sowie 30 % des Wertes der noch nicht erbrachten Leistungen verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der genannten Höhe entstanden ist, unbenommen. Die Geltendmachung eines höheren, nachgewiesenen Schadens bleibt der Agentur vorbehalten.

5.4 Bis zum Zeitpunkt der Kündigung bzw. des Rücktritts erbrachte Teilleistungen und direkte Kosten sowie den entgangenen Gewinn als Mindestschaden der ErlebnisReich sind entsprechend zu vergüten. Der entgangene Gewinn beträgt mindestens 50% der Nettoauftragssumme vor Umsatzsteuer. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch ErlebnisReich bleibt vorbehalten.

5.5 Unabhängig davon verpflichtet sich der Kunde, entsprechend der nachstehenden Aufschlüsselung, einen Teil der vereinbarten Bruttovergütung sowie der vereinbarten Brutto-Zusatzkosten als Entschädigung zu zahlen.
• Absage der Veranstaltung nach Vertragsvereinbarung 25 %
• Absage der Veranstaltung nach Vertragsvereinbarung 12 Wochen vor dem 1. Veranstaltungstag 50 %
• Absage der Veranstaltung innerhalb der verbleibenden 12 Wochen vor dem 1. Veranstaltungstag 100 %
• Zzgl. Weiterer Stornierungskosten aufgrund von Zusatzvereinbarungen Dritter, z.B. Catering, Technik, Bestuhlung, Personal etc. diese werden separat ausgewiesen und in Rechnung gestellt.  

6. Vertragsbestandteil

6.1 Die Agentur bietet dem Kunden beratende Tätigkeit. Hier ist Vertragsgrundlage für die Agenturarbeit der erste vereinbarte Termin oder das schriftliche oder mündliche Briefing des Kunden. Wird das Briefing mündlich erteilt, erstellt die Agentur über den Inhalt des Briefings einen Kontaktbericht, der dem Kunden nach der Besprechung übergeben wird. Der Kontaktbericht wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde ihm nicht innerhalb von 2 Tagen widerspricht. Das Vertragsende kann mündlich oder schriftlich erfolgen und bedarf keiner besonderen Vereinbarung.

6.2 Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertraginhaltes und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen. Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht, bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er der Agentur alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und die Agentur von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

6.3 Sämtliche Leistungen der Agentur, wie Entwürfe, Locationscouting, Künstlerscouting, Vorbesichtigungen, Präsentationen werden nach Aufwand vergütet und richten sich nach den jeweiligen Honorar- bzw. Tagessätzen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

6.4 Der aktuelle Tagessatz der Agentur beträgt € 960,00 (auf der Basis der geschäftsüblichen 8 Arbeitsstunden / Tag), jeweils zzgl. Auslagen und gesetzlicher Umsatzsteuer. Reise,- Übernachtungs- und Spesenkosten werden gesondert verrechnet.

7. Haftung

7.1 Für Beschädigungen an Personen oder Sachen, die von Mitarbeitern oder Beauftragten von ErlebnisReich verursacht worden sind, haftet ErlebnisReich nur bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln, es sei denn, dass zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.

7.2 Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung, sowie die Haftung in vollem Umfange für die Sicherheit der Beauftragten und der Ausrüstung von ErlebnisReich trägt der Kunde. ErlebnisReich übernimmt keinerlei Haftung für Schäden gleich welcher Art, die durch Besucher verursacht worden sind. Schwund, Glasbruch und evtl. Kosten, die durch die Beschädigung des Geländes, der Räume oder unterirdischer Leitungen durch die Installation von Messeständen, Bühnen, etc. entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

7.3 Im Falle der schuldhaften Nichterfüllung des Vertrages oder bei schuldhafter Vertragsverletzung haftet ErlebnisReich nur bis maximal zur Höhe des vereinbarten Honorars. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche gegenüber ErlebnisReich ist damit ausgeschlossen. Bei schuldhafter Vertragsverletzung des Kunden ist ErlebnisReich nicht verpflichtet, die Veranstaltung durchzuführen.

7.4 ErlebnisReich haftet insbesondere nicht für die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft sowie Mängel der Leistung von Dritten und deren Beauftragten, ebenso nicht für die Rechtzeitigkeit der Leistung dieser Personen oder sonstige Leistungsstörungen, die im Rahmen der Vertragsverhältnisse zu diesem Dritten auftreten können. ErlebnisReich haftet nicht für die Verwirklichung eines Sponsorenkonzeptes. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nur, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen bzw. die Leistungsstörungen nicht auf Vorsatz und Fahrlässigkeit von ErlebnisReich zurückzuführen sind.

7.5 ErlebnisReich hat die rechtliche Zulässigkeit sowie die fachliche und künstlerische Vertretbarkeit der von ErlebnisReich entwickelten Maßnahmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns eigenverantwortlich zu prüfen. Eine Haftung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn ErlebnisReich trotz vorgebrachter Bedenken auf Weisung des Vertragspartners die Maßnahmen dennoch durchführt. In diesem Falle hat der Kunde ErlebnisReich von Rechten Dritter, die aufgrund dessen gegen ErlebnisReich geltend gemacht werden, freizustellen.

7.6 Soweit ErlebnisReich in Erfüllung dieses Vertrages im Namen des Kunden Verträge mit Dritten abschließt, beschränkt sich die auftragsgemäße Tätigkeit auf die Auswahl des betreffenden Vertragspartners und den Abschluss des betreffenden Vertrages unter Wahrung der in diesem Vertrag gesetzten Grenzen. ErlebnisReich ist insbesondere nicht verpflichtet, die Durchführung solcher Verträge selbst zu überwachen. Derart von ErlebnisReich beauftragte Dritte sind im Verhältnis von ErlebnisReich zum Kunden nicht Erfüllungsgehilfen von ErlebnisReich.

8. Sonstiges

8.1 Beide Vertragsparteien sichern sich im Rahmen der Zusammenarbeit Vertraulichkeit zu.

8.2 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, keinem Dritten Auskunft über das vereinbarte Honorar zu geben.

8.3 Bitte informieren Sie ErlebnisReich über alle Verletzungen dieser AGB. ErlebnisReich gewährleistet hiermit jedoch nicht, dass irgendwelche Maßnahmen ergriffen werden.

8.4 Der Verzicht von ErlebnisReich, ein Recht oder eine Bestimmung dieser AGB auszuüben oder durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf dieses Recht bzw. die betreffende Bestimmung dar.

8.5 Wird diese AGB in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGB ausschlaggebend.

8.6 Diese AGB sind nur allgemeine Rahmenbedingungen abgefasst. Weitere Punkte werden bei Vertragsabschluß gesondert verzeichnet.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Sollte eine einzelne Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Die unwirksame Bestimmung ist von den Vertragsparteien durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck des Vertrages entspricht.

9.2 Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

9.3 Diese Vereinbarung sowie das gesamte Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die mit diesem Vertrag in unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang stehen, ist - soweit zulässig - das Amtsgericht Stuttgart, unabhängig davon, wer von beiden Vertragsparteien Klage erhebt. Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, Stuttgart vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Diese Vereinbarung, sowie das gesamte Rechtsverhältnis zwischen den Vertragsparteien unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.